Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
08.05.2020Norm
VwGG §46 Abs1Rechtssatz
Eine Gebietskörperschaft ist in gleicher Weise wie eine Rechtsanwaltskanzlei verpflichtet, die Mindesterfordernisse einer sorgfältigen Organisation zu erfüllen und hat diese im Rahmen des Zumutbaren ein Kontrollsystem, das die Einhaltung von Fristen sicherstellen soll, zu schaffen.
Schlagworte
Fremden- und Aufenthaltsrecht; Verfahrensrecht; Wiedereinsetzung; Revisionsfrist;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.AV.754.005.2019Zuletzt aktualisiert am
13.07.2020