RS Lvwg 2020/5/8 LVwG-AV-754/005-2019

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.05.2020
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

08.05.2020

Norm

VwGG §46 Abs1

Rechtssatz

Eine Gebietskörperschaft ist in gleicher Weise wie eine Rechtsanwaltskanzlei verpflichtet, die Mindesterfordernisse einer sorgfältigen Organisation zu erfüllen und hat diese im Rahmen des Zumutbaren ein Kontrollsystem, das die Einhaltung von Fristen sicherstellen soll, zu schaffen.

Schlagworte

Fremden- und Aufenthaltsrecht; Verfahrensrecht; Wiedereinsetzung; Revisionsfrist;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.AV.754.005.2019

Zuletzt aktualisiert am

13.07.2020
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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