RS Lvwg 2020/5/22 LVwG-AV-34/001-2020

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.05.2020
beobachten
merken

Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

22.05.2020

Norm

GewO 1994 §74 Abs2
GewO 1994 §75 Abs2
GewO 1994 §81 Abs1

Rechtssatz

Das Betriebsanlage-Änderungs-Genehmigungsverfahren stellt ein antragsbedürftiges Projektgenehmigungsverfahren dar. Die „Sache“, über die in einem derartigen Genehmigungsverfahren zu entscheiden ist, wird durch das Genehmigungsansuchen bestimmt. Im gewerberechtlichen Genehmigungsverfahren sind die Einreichunterlagen zugrunde zu legen und diese auf ihre Genehmigungsfähigkeit zu prüfen. Dementsprechend umfasst die behördliche Genehmigung auch nur das in diesen Unterlagen beschriebene Projekt (vgl VwGH 2012/04/0130 mwN).

Schlagworte

Gewerberecht; Betriebsanlage; Änderung; Genehmigung; Nachbar; Lärm;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.AV.34.001.2020

Zuletzt aktualisiert am

13.07.2020
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten