Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
06.07.2020Norm
ASVG §4Rechtssatz
Besteht ein Entgeltanspruch, so fehlt es an einer Tatbestandsvoraussetzung nach § 3 Abs 5 AuslBG (vgl VwGH 94/09/0036). Wenn also auch § 3 Abs 5 AuslBG als lex specialis zu § 2 Abs 2 iVm § 3 Abs 1 und 2 AuslBG anzusehen ist, tritt die Anzeigepflicht lediglich bei Vorliegen aller Tatbestandsvoraussetzungen des § 3 Abs 5 AuslBG an die Stelle der Bewilligungspflicht.
Schlagworte
Arbeitsrecht; Sozialversicherungsrecht; Verwaltungsstrafe; Ausländerbeschäftigung; Volontär; Au-Pair-Verhältnis; Dienstnehmer; Pflichtversicherung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.S.1076.001.2019Zuletzt aktualisiert am
14.07.2020