RS Vwgh 2020/4/27 Ra 2019/19/0455

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Veröffentlicht am 27.04.2020
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Index

19/05 Menschenrechte
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 2005 §8
MRK Art3

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2019/19/0143 E 29. August 2019 RS 2

Stammrechtssatz

Bei der im Zuge der Entscheidung über die Zuerkennung des Status eines subsidiär Schutzberechtigten erforderlichen Beurteilung, ob einer Person im Fall der Rückkehr in ihren Herkunftsstaat die reale Gefahr ("real risk") einer gegen Art. 3 MRK verstoßenden Behandlung droht, bedarf es insbesondere einer Auseinandersetzung mit der allgemeinen Menschenrechtslage im Zielstaat (vgl. näher etwa VwGH 27.5.2019, Ra 2019/14/0153, mit weiteren Hinweisen).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019190455.L02

Im RIS seit

12.08.2020

Zuletzt aktualisiert am

19.08.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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