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L24004 Gemeindebedienstete OberösterreichNorm
B-VG Art133 Abs4Beachte
Rechtssatz
Gemäß § 20 Abs. 2 Oö. StGdBG 2002 ist eine Versetzung von Amts wegen zulässig, wenn ein dienstliches Interesse daran besteht, doch darf dadurch eine Minderung der Bezüge nicht eintreten. Nach dem klaren und eindeutigen Gesetzeswortlaut dieser Bestimmung ist daher eine Minderung der Bezüge jedenfalls nicht vorgesehen, ganz unabhängig davon, ob ein Fehlverhalten des Beamten vorlag oder nicht.
Schlagworte
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019120042.L03Im RIS seit
11.07.2020Zuletzt aktualisiert am
11.07.2020