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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art133 Abs4Rechtssatz
Ein pauschales oder nur ganz allgemein gehaltenes Vorbringen ohne Herstellung eines Fallbezuges und ohne jede fallbezogene Verknüpfung mit der angefochtenen Entscheidung reicht nicht aus eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung aufzuzeigen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020090018.L01Im RIS seit
11.07.2020Zuletzt aktualisiert am
11.07.2020