Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §7Rechtssatz
Die Rechtsprechung zur Rechtslage vor Einrichtung der VwG erster Instanz, wonach die Mitwirkung eines befangenen Organes bei der Entscheidung einer erstinstanzlichen Verwaltungsbehörde durch eine unbefangene Berufungsentscheidung gegenstandslos wird, ist auf die neue Rechtslage zu übertragen, sodass die Entscheidung des unbefangenen VwG "in der Sache" jene der Verwaltungsbehörde gegenstandslos macht (vgl. VwGH 30.1.2018, Ro 2017/08/0036, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RO2018110030.J01Im RIS seit
11.07.2020Zuletzt aktualisiert am
11.07.2020