Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §52Beachte
Rechtssatz
Die Frage, ob ein Sachverständiger in einem bestimmten Verfahren als befangen anzusehen ist, stellt keine grundsätzliche, sondern eine einzelfallbezogene Rechtsfrage dar (vgl. VwGH 28.11.2019, Ra 2019/07/0092, mwN), welche die Zulässigkeit einer Revision nur dann zu begründen vermag, wenn vom VwG diese Beurteilung in einer die Rechtssicherheit beeinträchtigenden, unvertretbaren Weise vorgenommen worden wäre (vgl. wiederum VwGH 23.4.2020, Ra 2018/06/0099, mwN).
Schlagworte
Befangenheit von SachverständigenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2018060245.L02Im RIS seit
10.07.2020Zuletzt aktualisiert am
10.07.2020