Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
29.06.2020Norm
LSD-BG 2016 §29 Abs1Rechtssatz
Sind bei einer Übertretung des § 29 Abs 1 LSD-BG bis zu drei Arbeitnehmer von der Unterentlohnung betroffen, so ist (aufgrund einer absoluten Höchstgrenze der Gesamtsumme bzw Maximalstrafdrohung und da dieser Regelung gewichtige öffentliche Interessen zugrunde liegen) die Maksimovic Judikatur des EuGH nicht anzuwenden.
Schlagworte
Lohndumpinggesetz, Kumulationsprinzip, bis drei Arbeitnehmer keine EuroparechtswidrigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGVO:2020:LVwG.1.382.2019.R7Zuletzt aktualisiert am
09.07.2020