RS Lvwg 2020/5/28 LVwG-AV-947/001-2019

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.05.2020
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

28.05.2020

Norm

GewO 1994 §74 Abs2
GewO 1994 §77 Abs1

Rechtssatz

Bei der Erteilung der gewerbebehördlichen Genehmigung unter Vorschreibung von Auflagen ist eine Prüfung dahingehend erforderlich, ob eine Auflage in Ansehung des genehmigten Projektes verhältnismäßig ist. Dies erfordert eine – sachverständige - Beurteilung der Auflage, ob diese über das zur Erreichung des Ziels erforderliche Maß hinausgeht bzw zur Gefahrenabwehr geeignet ist.

Schlagworte

Gewerberecht; Betriebsanlage; Auflage; Verhältnismäßigkeit;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.AV.947.001.2019

Zuletzt aktualisiert am

09.07.2020
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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