Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
28.05.2020Norm
GewO 1994 §74 Abs2Rechtssatz
Bei der Erteilung der gewerbebehördlichen Genehmigung unter Vorschreibung von Auflagen ist eine Prüfung dahingehend erforderlich, ob eine Auflage in Ansehung des genehmigten Projektes verhältnismäßig ist. Dies erfordert eine – sachverständige - Beurteilung der Auflage, ob diese über das zur Erreichung des Ziels erforderliche Maß hinausgeht bzw zur Gefahrenabwehr geeignet ist.
Schlagworte
Gewerberecht; Betriebsanlage; Auflage; Verhältnismäßigkeit;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.AV.947.001.2019Zuletzt aktualisiert am
09.07.2020