Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §59 Abs1Beachte
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2017/04/0013 B 26. Juni 2019 RS 5Stammrechtssatz
Da das Verwaltungsgericht die Sache inhaltlich behandelt hat, stellt der Umstand, dass die Beschwerde zurückgewiesen statt abgewiesen wurde, lediglich ein Vergreifen im Ausdruck dar, das nicht zur Rechtswidrigkeit des angefochtenen Erkenntnisses führt (vgl. VwGH 17.2.2011, 2009/07/0109; 12.6.2013, 2011/04/0169, jeweils mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2017220073.L03Im RIS seit
08.07.2020Zuletzt aktualisiert am
14.07.2020