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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs1Beachte
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2009/16/0032 E 22. Februar 2012 RS 3Stammrechtssatz
Die Beurteilung der Vorfrage der Abgabenhinterziehung hat in der Bescheidbegründung zu erfolgen. Aus der Begründung muss sich somit ergeben, aufgrund welcher Ermittlungsergebnisse sowie auf Grund welcher Überlegungen zur Beweiswürdigung und zur rechtlichen Beurteilung die Annahme der Hinterziehung gerechtfertigt ist (vgl. wieder das hg. Erkenntnis vom 29. September 1997, 96/17/0453).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020160023.L02Im RIS seit
09.07.2020Zuletzt aktualisiert am
14.07.2020