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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §116 Abs1Beachte
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 99/16/0395 E 9. November 2000 RS 2 (hier nur der erste Satz)Stammrechtssatz
Ob eine Abgabe als hinterzogen anzusehen ist, ist eine Vorfrage,
deren Beurteilung eine eindeutige, ausdrückliche und nachprüfbare
bescheidmäßige Feststellung über die Abgabenhinterziehung
voraussetzt, in der die maßgeblichen Hinterziehungskriterien von
der Abgabenbehörde darzulegen sind (Hinweis E 31.8.2000,
99/16/0110). (Hier: Die Beh hat durch die Annahme des Vorliegens
von hinterzogenen Eingangsabgaben ohne entsprechende Grundlage
ihren Bescheid betreffend die Vorschreibung von Eingangsabgaben
nach §174 Abs 3 lita iVm § 3 Abs 2 ZollG 1988 mit Rechtswidrigkeit
des Inhaltes belastet.)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020160023.L01Im RIS seit
09.07.2020Zuletzt aktualisiert am
14.07.2020