Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §28 Abs1 Z4Rechtssatz
Vom Revisionspunkt zu unterscheiden und mit ihm nicht zu verwechseln sind die Revisionsgründe des § 28 Abs. 1 Z 5 VwGG. Wenn der Revisionswerber abschließend eine Reihe von Verfahrensmängeln rügt, zeigt er somit nicht auf, in welchem konkreten, aus einer Rechtsnorm ableitbaren subjektiven Recht er sich verletzt erachtet (vgl. VwGH 1.3.2018, Ra 2015/16/0053, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020160034.L05Im RIS seit
25.06.2021Zuletzt aktualisiert am
25.06.2021