RS Vwgh 2020/4/24 Ra 2020/16/0034

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Veröffentlicht am 24.04.2020
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §28 Abs1 Z4
VwGG §28 Abs1 Z5

Rechtssatz

Vom Revisionspunkt zu unterscheiden und mit ihm nicht zu verwechseln sind die Revisionsgründe des § 28 Abs. 1 Z 5 VwGG. Wenn der Revisionswerber abschließend eine Reihe von Verfahrensmängeln rügt, zeigt er somit nicht auf, in welchem konkreten, aus einer Rechtsnorm ableitbaren subjektiven Recht er sich verletzt erachtet (vgl. VwGH 1.3.2018, Ra 2015/16/0053, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020160034.L05

Im RIS seit

25.06.2021

Zuletzt aktualisiert am

25.06.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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