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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ASVG §293Rechtssatz
Selbst wenn die Nebentätigkeit des Ehepartners nur zum Zweck des Nachweises ausreichender Unterhaltsmittel aufgenommen worden sein sollte, sind die im Rahmen dieser Tätigkeit erzielten Einkünfte grundsätzlich im Rahmen der Prognoseentscheidung gemäß § 11 Abs. 5 NAG 2005 zu berücksichtigen.
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020220003.L01Im RIS seit
09.07.2020Zuletzt aktualisiert am
14.07.2020