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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AsylG 2005 §55Rechtssatz
Eine Trennung von nahen Angehörigen ist nicht schon wegen des Eingehens der Beziehung bzw. Zustandekommens des Familienlebens während unsicheren Aufenthalts, sondern nur dann gerechtfertigt, wenn dem öffentlichen Interesse an der Vornahme einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme ein sehr großes Gewicht beizumessen ist, wie etwa bei Straffälligkeit des Fremden oder bei einer von Anfang an beabsichtigten Umgehung der Regelungen über eine geordnete Zuwanderung und den "Familiennachzug" (vgl. VwGH 19.12.2019, Ra 2019/21/0282).
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019210134.L02Im RIS seit
08.07.2020Zuletzt aktualisiert am
14.07.2020