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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §13 Abs3Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2012/22/0185 E 14. März 2013 RS 1Stammrechtssatz
§ 23 Abs. 1 NAG enthält keine Verpflichtung der Behörde, einen Fremden darüber belehren zu müssen, ob ihm allenfalls ein für ihn "vorteilhafterer" Aufenthaltstitel erteilt werden könnte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019220237.L03Im RIS seit
08.07.2020Zuletzt aktualisiert am
14.07.2020