RS Vwgh 2020/5/5 Ra 2019/22/0237

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Veröffentlicht am 05.05.2020
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §13 Abs3
NAG 2005 §23 Abs1

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2012/22/0185 E 14. März 2013 RS 1

Stammrechtssatz

§ 23 Abs. 1 NAG enthält keine Verpflichtung der Behörde, einen Fremden darüber belehren zu müssen, ob ihm allenfalls ein für ihn "vorteilhafterer" Aufenthaltstitel erteilt werden könnte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019220237.L03

Im RIS seit

08.07.2020

Zuletzt aktualisiert am

14.07.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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