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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §34 Abs1Beachte
Rechtssatz
Ein Aufwandersatz für einen Kostenersatzantrag ist im VwGG nicht vorgesehen und kam daher nicht in Betracht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:FR2019210023.F04Im RIS seit
12.08.2020Zuletzt aktualisiert am
19.08.2020