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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art133 Abs4Rechtssatz
Ein vermeintliches Abweichen von der hg. Rechtsprechung zur Auslegung des § 55 Abs. 3 NAG 2005 hinsichtlich der Frage, ob eine Verpflichtung zur Neuausstellung einer Aufenthaltskarte gegeben ist, kann nicht mit Entscheidungen aufgezeigt werden, die zu einer anderen Bestimmung - gegenständlich zu § 25 NAG 2005 - ergingen. Die fehlerhafte Bezeichnung (Abweichen von der hg. Rechtsprechung statt Fehlen derselben) schadet jedoch nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RO2020220002.J03Im RIS seit
09.07.2020Zuletzt aktualisiert am
14.07.2020