RS Vwgh 2020/5/11 Ro 2020/22/0002

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Veröffentlicht am 11.05.2020
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

B-VG Art133 Abs4
NAG 2005 §25
NAG 2005 §55 Abs3
VwGG §28 Abs3
VwGG §34 Abs1

Rechtssatz

Ein vermeintliches Abweichen von der hg. Rechtsprechung zur Auslegung des § 55 Abs. 3 NAG 2005 hinsichtlich der Frage, ob eine Verpflichtung zur Neuausstellung einer Aufenthaltskarte gegeben ist, kann nicht mit Entscheidungen aufgezeigt werden, die zu einer anderen Bestimmung - gegenständlich zu § 25 NAG 2005 - ergingen. Die fehlerhafte Bezeichnung (Abweichen von der hg. Rechtsprechung statt Fehlen derselben) schadet jedoch nicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RO2020220002.J03

Im RIS seit

09.07.2020

Zuletzt aktualisiert am

14.07.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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