RS Vwgh 2020/5/14 Ra 2020/22/0037

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Veröffentlicht am 14.05.2020
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

B-VG Art133 Abs4
B-VG Art133 Abs6 Z1
VwGG §28 Abs3
VwGG §34 Abs1

Rechtssatz

Der VwGH hat aus Anlass einer Revision gemäß Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG konkrete, fallbezogen entscheidungsrelevante Rechtsfragen grundsätzlicher Bedeutung zu entscheiden, sich jedoch nicht zu theoretisch-abstrakten Rechtsfragen wie etwa, "auf welche Art die Tatsachen ermittelt und wie schlüssig und nachvollziehbar diese Tatsachen dargelegt werden müssen, um die Grundlage einer Entscheidung bilden zu dürfen", zu äußern.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020220037.L01

Im RIS seit

09.07.2020

Zuletzt aktualisiert am

14.07.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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