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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art133 Abs4Rechtssatz
Der VwGH hat aus Anlass einer Revision gemäß Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG konkrete, fallbezogen entscheidungsrelevante Rechtsfragen grundsätzlicher Bedeutung zu entscheiden, sich jedoch nicht zu theoretisch-abstrakten Rechtsfragen wie etwa, "auf welche Art die Tatsachen ermittelt und wie schlüssig und nachvollziehbar diese Tatsachen dargelegt werden müssen, um die Grundlage einer Entscheidung bilden zu dürfen", zu äußern.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020220037.L01Im RIS seit
09.07.2020Zuletzt aktualisiert am
14.07.2020