RS Vwgh 2020/5/18 Ra 2019/16/0142

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.05.2020
beobachten
merken

Index

22/02 Zivilprozessordnung
27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren

Norm

GGG 1984 §18
ZPO §204

Rechtssatz

Nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes fällt auch nach erfolgreicher Bekämpfung eines Vergleichs mit selbständiger Klage nicht dessen prozessuale, insbesondere prozessbeendigende Wirkung weg (Gitschthaler in Rechberger ZPO5, Rz 6 ff, insbes. Rz 8/2 u. 9 zu §§ 204 - 206 ZPO mwN; ebenfalls Klicka in Faching/Konecny3, II/3, Rz 43 zu §§ 204 - 206 ZPO); eine prozessuale Wirkung eines Vergleiches kann - abgesehen von der Prozessbeendigung - auch in einer Streitwerterhöhung liegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019160142.L03

Im RIS seit

08.07.2020

Zuletzt aktualisiert am

14.07.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten