Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ZustG §23Rechtssatz
Bei der Beurteilung der "Unverzüglichkeit" einer tatsächlich erfolgten Mitteilung ist in den für das Asylverfahren - unter dem Gesichtspunkt der für Asylwerber zur Verfügung stehenden Unterbringungsmöglichkeiten - typischen Fallgestaltungen zu berücksichtigen, dass es einige Tage dauern kann, bis der Inhalt der zu erstattenden Mitteilung, nämlich die Bekanntgabe einer neuen Abgabestelle oder des vorläufig ersatzlosen Verlustes der bisherigen, feststeht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2018190708.L06Im RIS seit
08.07.2020Zuletzt aktualisiert am
14.07.2020