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E000 EU- Recht allgemeinNorm
AsylG 2005 §2 Abs1 Z12Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2016/19/0350 E 22. März 2017 RS 5Stammrechtssatz
Um das Vorliegen einer Verfolgung aus dem Konventionsgrund der Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe beurteilen zu können, bedarf es sowohl Feststellungen zu den Merkmalen bzw. zur abgegrenzten Identität dieser Gruppe als auch zum kausalen Zusammenhang mit der Verfolgung.
Schlagworte
Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019180421.L02Im RIS seit
08.07.2020Zuletzt aktualisiert am
14.07.2020