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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §22Rechtssatz
Wie der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 31. März 2011, 2008/15/0115, ausgeführt hat, ist der durch die gewählte Konstruktion konkret angestrebte Steuervorteil (auf dem Gebiet der Umsatzsteuer) zu ermitteln.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2018150113.L04Im RIS seit
14.07.2020Zuletzt aktualisiert am
28.09.2021