RS Vwgh 2020/5/15 Ra 2018/15/0113

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Veröffentlicht am 15.05.2020
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §22

Rechtssatz

Wie der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 31. März 2011, 2008/15/0115, ausgeführt hat, ist der durch die gewählte Konstruktion konkret angestrebte Steuervorteil (auf dem Gebiet der Umsatzsteuer) zu ermitteln.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2018150113.L04

Im RIS seit

14.07.2020

Zuletzt aktualisiert am

28.09.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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