RS Vwgh 2020/5/19 Ra 2018/13/0098

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Veröffentlicht am 19.05.2020
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §236
BAO §295 Abs4

Rechtssatz

Der Umstand, dass die seinerzeitige Zurückweisung des Antrages gemäß § 295 Abs. 4 BAO auf einem verfassungswidrigen Gesetz beruhte, führt nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht zu einer Unbilligkeit der Abgabeneinhebung im Einzelfall (vgl. grundlegend VwGH 14.9.1962, 2305/61, und aus der ständigen Rechtsprechung etwa 29.6.2006, 2006/16/0007, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2018130098.L03

Im RIS seit

08.07.2020

Zuletzt aktualisiert am

14.07.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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