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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §236Rechtssatz
Eine allfällige Rechtswidrigkeit eines Abgabenbescheides ist mit den von der Rechtsordnung vorgesehenen Rechtsbehelfen gegen diesen Bescheid zu bekämpfen; das gilt auch für eine potentielle Verfassungswidrigkeit der zugrundeliegenden Rechtsvorschriften. Ein Nachsichtsverfahren ersetzt daher weder ein Rechtsmittelverfahren noch ein Beschwerdeverfahren oder ein Revisionsverfahren vor den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechtes (vgl. VwGH 8.3.1994, 91/14/0079 bis 0081, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2018130098.L02Im RIS seit
08.07.2020Zuletzt aktualisiert am
14.07.2020