Entscheidungsdatum
13.05.2020Norm
AsylG 2005 §3 Abs1Spruch
W122 2209762-1/8E
W122 2209763-1/8E
W122 2209764-1/7E
Gekürzte Ausfertigung des am 12.03.2020 mündlich verkündeten Erkenntnisses
IM NAMEN DER REPUBLIK!
Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch den Richter Mag. Gregor ERNSTBRUNNER als Einzelrichter über die Beschwerden von 1) XXXX alias XXXX , geb. XXXX alias XXXX , 2) XXXX alias XXXX , geb. XXXX ,
3) XXXX , geb. XXXX , alle StA. Afghanistan, vertreten durch Diakonie Flüchtlingsdienst, gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 21.09.2018, Zl. 1) 1097334802-151903052,
2) 1097334704-151903028, 3) 1126437500-161125693, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 12.03.2020, zu Recht:
A)
I. Die Beschwerde gegen Spruchpunkt I des angefochtenen Bescheides gemäß § 3 AsylG 2005 wird als unbegründet abgewiesen.
II. In Erledigung der Beschwerde gegen die Spruchpunkte II. und III. des angefochtenen Bescheides wird 1.) XXXX alias XXXX , 2.) XXXX alias XXXX , 3.) XXXX , gemäß § 8 Abs. 1 Asylgesetz 2005 der Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Afghanistan zuerkannt.
III. Gemäß § 8 Abs. 4 Asylgesetz 2005 wird bis zum 11.03.2021 eine befristete Aufenthaltsberechtigung erteilt.
B)
Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.
Text
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 nicht beantragt wurde, zu enthalten.
Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 13.05.2020 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG, da ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG durch die hiezu Berechtigten innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde.
Schlagworte
befristete Aufenthaltsberechtigung, gekürzte Ausfertigung, mangelndeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:BVWG:2020:W122.2209762.1.00Zuletzt aktualisiert am
02.07.2020