RS Vwgh 1986/1/20 85/02/0192

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Veröffentlicht am 20.01.1986
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Index

StVO
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §8 Abs4

Rechtssatz

Für das Tatbild des § 8 Abs 4 StVO ist es nicht erforderlich, in welchem Ausmaß ein Gehsteig vorschriftswidrig genützt wird, weshalb dieser Tatbestand unabhängig davon, mit wie vielen Rädern ein Kfz am Gehsteig abgestellt ist, verwirklicht wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985020192.X02

Im RIS seit

02.07.2020

Zuletzt aktualisiert am

02.07.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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