RS Vwgh 2018/8/8 Ra 2018/04/0136

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.08.2018
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §74
GewO 1994 §77

Rechtssatz

Eine Hörprobe kann jedenfalls dann nicht als geboten angesehen werden, wenn die aus einer Betriebsanlage resultierenden Belästigungen - wie hier - zulässigerweise im Wege einer lärmtechnischen Berechnung ermittelt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018040136.L02

Im RIS seit

14.06.2021

Zuletzt aktualisiert am

14.06.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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