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L24009 Gemeindebedienstete WienNorm
DO Wr 1994 §60 Abs1 idF 2016/037Rechtssatz
Unter dem Blickwinkel eines verfahrensrechtlichen Ermittlungsschrittes ist es als legitim zu erachten, die Vorlage von Belegen zwecks Glaubhaftmachung der Voraussetzungen iSd § 60 Wr DO 1994 einzufordern (vgl. VwGH 16.12.1998, 95/12/0251). Für das Abstellen auf eine fünftägige Frist für die Beantragung der Gewährung einer Dienstfreistellung iSd § 60 Abs. 1 Wr DO 1994 mit der Konsequenz, dass allein aufgrund der Nichtbeachtung dieser Frist eine positive Entscheidung betreffend die beantragte Freistellung nicht zu ergehen hätte (oder eine solche Antragstellung gar als Dienstpflichtverletzung zu qualifizieren wäre), bestünde hingegen keine Rechtsgrundlage.
Schlagworte
Verfahrensgrundsätze im Anwendungsbereich des AVG Offizialmaxime Mitwirkungspflicht Manuduktionspflicht VwRallg10/1/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020120016.L03Im RIS seit
01.07.2020Zuletzt aktualisiert am
01.07.2020