RS Vwgh 2020/4/27 Ra 2020/05/0025

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Veröffentlicht am 27.04.2020
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §28 Abs1 Z4
VwGG §28 Abs1 Z5
VwGG §34 Abs1

Rechtssatz

Mit der Behauptung der Verletzung im "Recht auf richtige rechtliche Beurteilung" legt die Revisionswerberin nicht dar, in welchen subjektiven Rechten sie sich verletzt erachtet. Es handelt sich dabei nicht um die Geltendmachung eines Revisionspunktes, sondern um die Behauptung eines Aufhebungsgrundes (vgl. VwGH 23.12.2019, Ra 2019/06/0114; 18.12.2019, Ra 2019/02/0243; 19.9.2019, Ro 2019/07/0010).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020050025.L01

Im RIS seit

30.06.2020

Zuletzt aktualisiert am

30.06.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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