RS Vwgh 2020/4/30 Ra 2019/12/0082

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Veröffentlicht am 30.04.2020
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
31/01 Allgemeines Haushaltsrecht Bundesbudget
40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

AVG §1
AVG §52 Abs1
AVG §52 Abs2
AVG §76 idF 2001/I/137
BDG 1979 §137 Abs10 idF 2013/1/210
BHAG-G 2004 §20
VwGG §42 Abs2 Z1
VwGVG 2014 §17

Rechtssatz

Die Amtssachverständigen aus dem Dienststellenbereich des BMF, der dem Amt der Buchhaltungsagentur übergeordneten Behörde, stehen dem Amt der Buchhaltungsagentur grundsätzlich zur Verfügung (vgl. VwGH 25.4.2003, 2002/12/0109). Eine Anfrage an den BMF betreffend die Verfügbarkeit von Amtssachverständigen für die Bewertung des Arbeitsplatzes der Beamtin erging erst nach Erstellung jenes Gutachtens, dessen Kosten der Beamtin mit dem angefochtenen Beschluss auferlegt wurden. Mit der nachträglichen Einholung einer Auskunft hinsichtlich der Möglichkeit, Amtssachverständige des BMF zur Verfügung gestellt zu erhalten, wurde nicht aktenmäßig dokumentiert, dass im gegenständlichen Arbeitsplatzbewertungsverfah ren ein Amtssachsachverständiger nicht zur Verfügung gestanden wäre.

Schlagworte

Amtssachverständiger der Behörde zur Verfügung stehendBehördenorganisationBesondere RechtsgebieteGebühren Kosten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019120082.L09

Im RIS seit

01.07.2020

Zuletzt aktualisiert am

01.07.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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