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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §1Rechtssatz
Die Amtssachverständigen aus dem Dienststellenbereich des BMF, der dem Amt der Buchhaltungsagentur übergeordneten Behörde, stehen dem Amt der Buchhaltungsagentur grundsätzlich zur Verfügung (vgl. VwGH 25.4.2003, 2002/12/0109). Eine Anfrage an den BMF betreffend die Verfügbarkeit von Amtssachverständigen für die Bewertung des Arbeitsplatzes der Beamtin erging erst nach Erstellung jenes Gutachtens, dessen Kosten der Beamtin mit dem angefochtenen Beschluss auferlegt wurden. Mit der nachträglichen Einholung einer Auskunft hinsichtlich der Möglichkeit, Amtssachverständige des BMF zur Verfügung gestellt zu erhalten, wurde nicht aktenmäßig dokumentiert, dass im gegenständlichen Arbeitsplatzbewertungsverfah ren ein Amtssachsachverständiger nicht zur Verfügung gestanden wäre.
Schlagworte
Amtssachverständiger der Behörde zur Verfügung stehendBehördenorganisationBesondere RechtsgebieteGebühren KostenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019120082.L09Im RIS seit
01.07.2020Zuletzt aktualisiert am
01.07.2020