RS Vwgh 2020/5/6 Ra 2020/02/0071

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Veröffentlicht am 06.05.2020
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §20 Abs2
StVO 1960 §99
VStG §19 Abs2

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2018/02/0284 E 23. Jänner 2019 RS 2

Stammrechtssatz

Der Gesetzgeber hat die mit einer erhöhten Geschwindigkeitsüberschreitung einhergehenden Umstände bereits durch die Gliederung der Absätze in § 99 StVO 1960 mit ihren unterschiedlichen Strafrahmen entsprechend gewichtet (vgl. VwGH 6.7.2015, Ra 2015/02/0042).

Schlagworte

Überschreiten der Geschwindigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020020071.L02

Im RIS seit

30.06.2020

Zuletzt aktualisiert am

30.06.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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