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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §45 Abs2Rechtssatz
Erweist sich eine Beweiswürdigung wegen der Schwäche eines Beweismittels (hier: Unschärfe des Fotos) "ohne Berücksichtigung weiterer Beweismittel" als unschlüssig, kommt es nicht darauf an, ob die weiteren Beweismittel in antizipierender Beweiswürdigung nicht berücksichtigt wurden oder deshalb nicht, weil sie nicht mehr zur Verfügung stehen.
Schlagworte
Beweiswürdigung Wertung der BeweismittelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020020026.L01Im RIS seit
30.06.2020Zuletzt aktualisiert am
30.06.2020