Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §59 Abs1Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2019/10/0123Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2015/16/0038 E 22. Oktober 2015 RS 1Stammrechtssatz
Mit der Abweisung der Beschwerde übernahm das Verwaltungsgericht den Spruch des mit Beschwerde bekämpften Bescheides der vor ihm belangten Behörde (vgl. für viele etwa das hg. Erkenntnis vom 20. Oktober 2010, 2007/13/0065).
Schlagworte
Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Bindung an den Gegenstand des vorinstanzlichen Verfahrens AllgemeinSpruch und BegründungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019100122.L06Im RIS seit
01.07.2020Zuletzt aktualisiert am
01.07.2020