Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
PrivSchG 1962 §19 Abs1Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2019/10/0123Rechtssatz
§ 21 Abs. 3 PrivSchG 1962 verweist ausdrücklich nur auf § 19 Abs. 1 legcit. und ist daher eine Subventionierung von nichtkonfessionellen Privatschulen ausschließlich im Wege der Zuweisung von Lehrern als "lebende Subventionen", deren Kosten vom Bund zu tragen sind, möglich. Ein Anspruch auf Geldersatz besteht nicht (vgl. VwGH 28.3.2002, 95/10/0265).
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019100122.L03Im RIS seit
01.07.2020Zuletzt aktualisiert am
01.07.2020