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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §37Rechtssatz
Erfolgt die Aufhebung eines Erkenntnisses wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften, weil es das VwG unterlassen hat, die für die Beurteilung des Rechtsfalls wesentlichen Sachverhaltsermittlungen zu treffen, so besteht die Herstellung des der Rechtsanschauung des VwGH entsprechenden Rechtszustands im Sinn des § 63 VwGG darin, dass das VwG nunmehr jene Ergänzungen des Ermittlungsverfahrens durchführt, die eine erschöpfende Beurteilung des maßgebenden Sachverhalts ermöglichen (vgl. zur insoweit übertragbaren Rechtslage vor der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012, VwGH 28.5.2014, 2013/12/0214, sowie VwGH 6.11.2019, Ra 2018/12/0011, beide mwN).
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung VerfahrensmangelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019030091.L01Im RIS seit
30.06.2020Zuletzt aktualisiert am
30.06.2020