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L65005 Jagd Wild SalzburgNorm
JagdG Slbg 1993 §158 Abs1 Z8 idF 2015/021Rechtssatz
Im Fall der Nichterfüllung des festgelegten Mindestabschusses ist das objektive Tatbild des § 158 Abs. 1 Z 8 Slbg JagdG 1993 (in der Fassung LGBl. Nr. 21/2015) verwirklicht; ein Rückschluss auf die Verwirklichung der subjektiven Tatseite kann jedoch allein aus dem Umstand der objektiven Nichterfüllung des Abschussplans nicht gezogen werden. Dass "kein Spielraum zur Nichterfüllung des Mindestabschusses" besteht, macht die Nichterfüllung des Mindestabschusses nicht zum reinen Erfolgsdelikt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019030153.L03Im RIS seit
30.06.2020Zuletzt aktualisiert am
30.06.2020