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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §45 Abs2Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2019/19/0267 B 23. Oktober 2019 RS 1Stammrechtssatz
Die Nichtdurchführung einer mündlichen Verhandlung vermag nicht den in der Zulassungsbegründung allein erhobenen Vorwurf einer "antizipierenden Beweiswürdigung" zu begründen.
Schlagworte
Beweiswürdigung antizipative vorweggenommeneEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020200147.L01Im RIS seit
01.07.2020Zuletzt aktualisiert am
01.07.2020