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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §21Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):Ra 2018/15/0095 E 18.05.2020Rechtssatz
Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören nach § 27 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 Zinsen und andere Erträgnisse aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art. Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen zählen somit alle Vermögensvermehrungen, die bei wirtschaftlicher Betrachtung Entgelt für eine Kapitalnutzung darstellen. Unerheblich ist es, ob der Überlassung von Kapital ein Darlehensvertrag oder ein anderer Titel zu Grunde liegt (vgl. zu Verzugszinsen VwGH 15.9.2016, Ra 2014/15/0018).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2018150090.L01Im RIS seit
01.07.2020Zuletzt aktualisiert am
01.07.2020