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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art144 Abs1 / GegenstandslosigkeitLeitsatz
Einstellung des Verfahrens aufgrund eines als Zurückziehung der Beschwerde zu wertenden Antrags auf VerfahrenseinstellungSpruch
Das Verfahren wird eingestellt.
Begründung
Begründung:
Mit Schriftsatz vom 22. April 1996 stellten die Beschwerdeführer den - als Zurückziehung ihrer Beschwerde zu wertenden - Antrag, das Verfahren einzustellen.
Das Beschwerdeverfahren war daher gemäß §19 Abs3 Z3 VerfGG 1953 einzustellen.
Dies konnte gemäß §19 Abs3 Z3 VerfGG ohne weiteres Verfahren in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen werden.
Schlagworte
Auslegung eines Antrages, VfGH / ZurücknahmeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1996:B2322.1994Dokumentnummer
JFT_10039389_94B02322_00