RS Vwgh 1983/6/10 81/04/0122

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.06.1983
beobachten
merken

Index

Verwaltungsverfahren - AVG
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56
AVG §58

Rechtssatz

Einem Schriftstück einer Behörde, das ohne gesetzliche Ermächtigung nicht in deutscher, sondern in einer anderen Sprache abgefasst ist, kommt Bescheidcharakter nicht zu.

Schlagworte

Bescheidcharakter Bescheidbegriff Formelle Erfordernisse

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1983:1981040122.X03

Im RIS seit

29.06.2020

Zuletzt aktualisiert am

29.06.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten