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Verwaltungsverfahren - AVGNorm
AVG §56Rechtssatz
Einem Schriftstück einer Behörde, das ohne gesetzliche Ermächtigung nicht in deutscher, sondern in einer anderen Sprache abgefasst ist, kommt Bescheidcharakter nicht zu.
Schlagworte
Bescheidcharakter Bescheidbegriff Formelle ErfordernisseEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1981040122.X03Im RIS seit
29.06.2020Zuletzt aktualisiert am
29.06.2020