RS Vwgh 2020/4/5 Ra 2020/02/0057

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Veröffentlicht am 05.04.2020
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L70309 Buchmacher Totalisateur Wetten Wien
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §39
VwGG §30 Abs2
WettenG Wr 2016 §24 Abs2

Rechtssatz

Stattgebung hinsichtlich des Verfalls - Übertretung des Wiener Wettengesetzes - Im Revisionsfall wurde den mitbeteiligten Parteien mit dem (die erstinstanzliche Beschlagnahme und Verfallserklärungen aufhebenden) angefochtenen Erkenntnis das Recht eingeräumt, die vom revisionswerbenden Magistrat in Beschlag genommenen Gegenstände herauszuverlangen (vgl. Fister in Lewisch/Fister/Weilguni, VStG2 (2017) § 39 Rz. 30, mwN; Stöger in Raschauer/Wessely (Hrsg.), VStG2 § 39 VStG Rz. 6, mwN). Mit diesem Erkenntnis sind daher Wirkungen verbunden, die durch die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung sistiert werden können. Das angefochtene Erkenntnis ist daher einem Vollzug im Sinn des § 30 Abs. 2 VwGG zugänglich.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020020057.L02

Im RIS seit

29.03.2021

Zuletzt aktualisiert am

29.03.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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