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L70309 Buchmacher Totalisateur Wetten WienNorm
VStG §39Rechtssatz
Stattgebung hinsichtlich des Verfalls - Übertretung des Wiener Wettengesetzes - Im Revisionsfall wurde den mitbeteiligten Parteien mit dem (die erstinstanzliche Beschlagnahme und Verfallserklärungen aufhebenden) angefochtenen Erkenntnis das Recht eingeräumt, die vom revisionswerbenden Magistrat in Beschlag genommenen Gegenstände herauszuverlangen (vgl. Fister in Lewisch/Fister/Weilguni, VStG2 (2017) § 39 Rz. 30, mwN; Stöger in Raschauer/Wessely (Hrsg.), VStG2 § 39 VStG Rz. 6, mwN). Mit diesem Erkenntnis sind daher Wirkungen verbunden, die durch die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung sistiert werden können. Das angefochtene Erkenntnis ist daher einem Vollzug im Sinn des § 30 Abs. 2 VwGG zugänglich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020020057.L02Im RIS seit
29.03.2021Zuletzt aktualisiert am
29.03.2021