RS OGH 2000/5/30 1Ob117/00p, 7Ob242/10d, 3Ob87/10f, 2Ob1/16k, 1Ob33/16h, 2Ob177/19x, 1Ob151/20t

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Veröffentlicht am 30.05.2000
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Norm

ABGB §1118 C

Rechtssatz

Die nicht mit einer Substanzgefährdung verbundene Verletzung vertraglicher Pflichten erfüllt nur dann den Tatbestand des § 1118 ABGB, wenn sie die Interessen des Bestandgebers erheblich beeinträchtigt.

Entscheidungstexte

Schlagworte

erheblich nachteiliger Gebrauch, vertragswidriges Verhalten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0133130

Im RIS seit

29.06.2020

Zuletzt aktualisiert am

28.12.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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