TE Lvwg Beschluss 2019/6/21 KLVwG-298/8/2019

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 21.06.2019
beobachten
merken
Quelle: Landesverwaltungsgericht Kärnten LVwg Kärnten, http://www.lvwg.ktn.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten