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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §34 Abs1Rechtssatz
Eine von einem beschränkt Entmündigten eingebrachte, von Beistand des Bf nicht genehmigte VwGH-Beschwerde ist auch dann gemäß § 34 Abs 1 VwGG 1965 zurückzuweisen, wenn sie sich gegen einen in einem Verwaltungsstrafverfahren ergangenen Bescheid richtet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1965:1965001675.X00Im RIS seit
24.06.2020Zuletzt aktualisiert am
24.06.2020