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DienstrechtNorm
VwGG §41 Abs1Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0991/72 E VS 26. Juni 1974 VwSlg 8643 A/1974 RS 3Stammrechtssatz
Der VwGH hat nicht nur das Verfahren und die Ausübung des freien Ermessens durch die Verleihungsbehörde bei der Verleihung einer schulfesten Stelle zu prüfen, sondern mittelbar auch das gesetzmäßige Zustandekommen der Besetzungsvorschläge, an die die verleihende Behörde gebunden ist.
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH ErmessensentscheidungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1980:1979003242.X02Im RIS seit
25.06.2020Zuletzt aktualisiert am
25.06.2020