RS Vwgh 2020/5/4 Ra 2018/04/0200

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Veröffentlicht am 04.05.2020
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
97 Öffentliches Auftragswesen

Norm

BVergG 2006 §13 Abs1
B-VG Art133 Abs4
VwGG §34 Abs1

Rechtssatz

Die Frage, ob bestimmte Beschaffungsvorgänge eine Zusammenrechnung der Aufträge erforderlich machen, ist aus einer Gesamtschau unter Bedachtnahme auf die Umstände des konkreten Einzelfalles zu beurteilen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2018040200.L01

Im RIS seit

23.06.2020

Zuletzt aktualisiert am

23.06.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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