RS Vwgh 2020/5/4 Ra 2018/04/0152

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Veröffentlicht am 04.05.2020
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Index

97 Öffentliches Auftragswesen

Norm

BVergG 2006 §195 Z3

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2018/04/0153

Rechtssatz

§ 195 Z 3 BVergG 2006 setzt das Bestehen eines zu schützenden Ausschließlichkeitsrechts bereits voraus, das bedingt, dass der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmer ausgeführt werden kann und damit die ausnahmsweise zulässige Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung rechtfertigt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2018040152.L03

Im RIS seit

23.06.2020

Zuletzt aktualisiert am

23.06.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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