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97 Öffentliches AuftragswesenNorm
BVergG 2006 §195 Z3Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2018/04/0153Rechtssatz
§ 195 Z 3 BVergG 2006 setzt das Bestehen eines zu schützenden Ausschließlichkeitsrechts bereits voraus, das bedingt, dass der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmer ausgeführt werden kann und damit die ausnahmsweise zulässige Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung rechtfertigt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2018040152.L03Im RIS seit
23.06.2020Zuletzt aktualisiert am
23.06.2020