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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §19Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2018/17/0163 B 1. März 2019 RS 1Stammrechtssatz
Eine Einschränkung des Tatvorwurfes - etwa von einer vorsätzlichen auf eine fahrlässige Tatbegehung - hat zu einer Verringerung der Strafhöhe zu führen, wenn die der Strafbemessung zugrunde gelegten Erschwerungs- und Milderungsgründe gleich geblieben sind (vgl. dazu VwGH 28.5.2013, 2012/17/0567, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2018170219.L01Im RIS seit
23.06.2020Zuletzt aktualisiert am
23.06.2020