RS Vwgh 2020/5/6 Ra 2018/17/0219

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.05.2020
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §19

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2018/17/0163 B 1. März 2019 RS 1

Stammrechtssatz

Eine Einschränkung des Tatvorwurfes - etwa von einer vorsätzlichen auf eine fahrlässige Tatbegehung - hat zu einer Verringerung der Strafhöhe zu führen, wenn die der Strafbemessung zugrunde gelegten Erschwerungs- und Milderungsgründe gleich geblieben sind (vgl. dazu VwGH 28.5.2013, 2012/17/0567, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2018170219.L01

Im RIS seit

23.06.2020

Zuletzt aktualisiert am

23.06.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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